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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Fahrrädern bei Franz Fahrrad

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Bedingungen gelten für die Vermietung eines Leihrades in dem von uns unterhaltenen Fahrradverleih „Franz Fahrrad“. Diese AGB regeln die Bedingungen für den zwischen Vermieter und Mieter geschossenen Mietvertrages.

§2 Vertragsschluss

  1. Das Mietverhältnis wird durch die entsprechende Unterschrift des Mieters unter den Miet-Vertrag bzw. durch das Abschicken der Online-Reservierung begründet.

  2. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Zustandekommen des Mietvertrages eine Kopie des Personalausweises mit Lichtbild in Kopie als Anlage zum Mietvertrag von uns genommen wird. Bei Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten ist ein Foto per E-Mail, SMS oder Whatsapp an den Vermieter zu übermitteln. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Kopie unmittelbar nach Mietende sachgemäß zu löschen/vernichten.

  3. Es werden keine Mietverhältnisse mit Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit bzw. mit Minderjährigen geschlossen.

§3 Mietpreis

  1. Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. der diesem Vertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

  2. Der Mietpreis ist bei Übergabe des Leihrades in voller Höhe zu entrichten.

§4 Mietgegenstand

  1. Der Mietvertrag umfasst die Nutzung des Leihrades durch den Mieter gegen Entgelt in dem nach dem geschlossenen Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.

  2. Die ordnungsgemäße, insbesondere die verkehrssichere und technisch einwandfreie, Beschaffenheit des Leihrades wird bei Übergabe durch die Annahme des Fahrrades durch den Mieter bestätigt. Sichtbare Schäden, die nicht zuvor vom Vermieter erwähnt wurden, sind zu dokumentieren bzw. bei Übergabe dem Mitarbeiter von Franz Fahrrad mitzuteilen.

  3. Vor der Ausleihe muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrads vertraut machen.  

  4. Liegt nach Ausleihe und vor Fahrtantritt ein Mangel am Mietfahrrad vor, so wird die Ausleihe vom Anbieter storniert.

§ 5 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt und endet zu dem im Mietvertrag genannten Zeitpunkt.

§ 6 Haftung des Vermieters

Die Radstation/Radwerkstatt haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

§ 7 Nutzungsvorschriften

  1. Das vermietete Leihrad darf nur vom Mieter, bei der Miete mehrerer Leihräder, nur durch die weiteren Nutzer die im Zusammenhang mit dem Mieter stehen, geführt werden.

  2. Der Mieter und die weiteren Nutzer haben das Leihrad sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln und Verkehrsregeln, zu beachten.

  3. Dem Mieter ist es untersagt, das Leihrad zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu nutzen.

  4. Eine Weitervermietung des Leihrades ist untersagt

  5. Die Nutzung des Leihrades ist von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze) untersagt.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.

  7. Bei Unfällen hat der Mieter immer eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter uns unverzüglich den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.

  8. Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Leihrad durchzuführen. #

  9. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Code für das Zahlenschloss zu verstellen oder an Dritte weiterzugeben.

  10. Das Leihrad ist während der Mietzeit durch den Mieter gegen Diebstahl oder sonstige Entwendung zu sichern. Hierzu ist das von uns ausgegebene/am Fahrrad angebrachtes Schloss zu verwenden.

  11. Sofern ein Kunde eine Reservierung für einen Dritten getätigt hat, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein Kunde betrachtet. Der Kunde hat gegenüber Franz Fahrrad das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten.

§ 8 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter benutzt das angemietete Leihrad ausschließlich auf eigenes Risiko.

  2. Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad während der Mietzeit.

  3. Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vermieters durch Diebstahl oder sonstige Entwendung des Leihrades während seiner Besitzzeit in Höhe des Zeitwertes des Fahrrades zzgl. etwaiger Verwaltungskosten.

  4. Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Leihrad und gegenüber Dritten aufgrund eines Unfalls, den der Mieter verschuldet.

§ 9 Reparatur

Wird eine Reparatur notwendig, die durch unsachgemäße Behandlung durch den Mieter entstanden ist, oder auf dessen Verschulden beruht, muss dieser hierfür die Kosten übernehmen.

§ 10 Rückgabe der Mietsache

  1. Der Mieter ist verpflichtet, uns das Leihrad nach Ablauf der Mietzeit am Übergabeort des Leihrades in demselben Zustand, wie er es übernommen hat, mit Ausnahme der normalen Abnutzung des Leihrades durch den vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben.

  2. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Zeitstunde überschritten, ist der Mieter verpflichtet, für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete pro Tag zu zahlen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

  3. Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrrades wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet.

  4. Erfolgt keine Rückgabe des Leihrades innerhalb des vereinbarten Mietzeitraumes ohne Rücksprache mit der Radstation/Radwerkstatt zu halten wird 24 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabetermin polizeiliche Anzeige erstattet.

§ 11 Rücktrittsrecht

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Vorausgezahlte Leistungen hat der Vermieter unverzüglich zu erstatten.

§ 12 Erfüllungsort; Rechtswahl

  1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz des Vermieters Franz Fahrrad und somit Helmstedt.

  2. Für alle Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Räbke, 02.02.2025

Franz-Fahrrad

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienhäusern bei Franz Fahrrad

§ 1  Anwendung

Unsere Bedingungen gelten für die Vermietung eines Ferienhauses über das Unternehmen„Franz Fahrrad“. Diese AGB regeln die Bedingungen für den zwischen Vermieter und Mieter geschossenen Mietvertrages. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet Ihrer (vorherigen) Bezugnahme auf mögliche eigene Geschäftsbedingungen oder auf andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir lehnt alle anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die Sie sich berufen, ab.

§2 Vertragsschluss

  1. Grundlage des Mietvertrags über eine Ferienimmobilie sind die über die Dienste von franz-fahrrad.de hinterlegte Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

  2. Die Vertragssprache ist deutsch.

  3. Es werden keine Mietverhältnisse mit Personen ohne volle Geschäftsfähigkeit bzw. mit Minderjährigen geschlossen.

  4. Der Mieter hat unmittelbar nach Zustandekommen des Mietvertrages ein Foto des Personalausweises mit Lichtbild an den Vermieter zu übermitteln. Der Vermieter verpflichtet sich, diese Kopie unmittelbar nach Mietende sachgemäß zu löschen/vernichten.

  5. Wir behalten uns das Recht vor, abweichende Reservierungen ohne Begründung abzulehnen oder bestimmte Bedingungen an sie zu stellen.

  6. Nach Eingang Ihrer Reservierungsanfrage sende wir Ihnen innerhalb von 14 Tagen eine Bestätigung sowie die Rechnung zu. Diese sollten Sie direkt nach Empfang auf ihre Richtigkeit überprüfen. Eventuelle Unstimmigkeiten sind uns unverzüglich mitzuteilen.

  7. Sollten Sie 14 Tage nach Reservierungsanfrage noch nicht im Besitz einer Bestätigung/Rechnung sein, wenden Sie sich bitte umgehend an die Franz Fahrrad, da Sie andernfalls keinen Anspruch auf die Reservierung erheben können.

  8. Zwischen Ihnen und Landal GreenParks tritt der Vertrag in dem Moment in Kraft, wenn Landal GreenParks Ihnen die Reservierung bestätigt hat.

  9. Der Vertrag regelt die Anmietung von Mietobjekten und/oder Campingplätzen und/oder anderer Einrichtungen zur Freizeitgestaltung. Es handelt sich somit um einen Vertrag von beschränkter Dauer.

§3 Vertragsänderungen

  1. Sollten Sie nach Zustandekommen des Vertragsänderungen im Vertrag vornehmen wollen, sind wir nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Wir können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welchem Ausmaß Änderungen angenommen werden. Die Akzeptanz solcher Änderungen unsererseits kann an die Bedingung der Entrichtung angemessener Änderungskosten Ihrerseits geknüpft werden.

  2. Sollten Sie, nachdem ein Vertrag in Kraft getreten ist, von einem Teil dieses Vertrages zurücktreten wollen, gelten die Rücktrittsbedingungen wie in Artikel 4 beschrieben.

  3. Dem Mieter und anderen Nutzern ist es nicht erlaubt, das Mietobjekt, unter welcher Bezeichnung und aus welchem Grund auch immer, anderen als den im Vertrag genannten Personen zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, dies wurde schriftlich mit uns vereinbart.

§4 Rücktritt

  1. Im Falle der Stornierung bis zu 14 Tage vor Mietbeginn erstatten wir den Reservierungsbetrag vollständig zurück. Erfolgt die Stornierung zwischen 14 und 2 Tage vor Mietbeginn behalten wir uns eine Stornierungsgebühr von 50% des Gesamtpreises vor. Stornierungen ab 2 Tagen vor Mietbeginn werden nicht erstattet.

  2. Sollten Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Anreisedatum ohne nähere Nachricht nicht erscheinen, gilt Ihr Fernbleiben als Stornierung. In diesem Fall ist der gesamte Mietpreis zu zahlen.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Der Mieter schuldet den vereinbarten, in der Reservierungsbestätigung und Rechnung angegebenen Mietpreis.

  2. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. Findet die Bezahlung der Ihnen in Rechnung gestellten Beträge nicht rechtzeitig statt, also innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, bei Vertragsabschlüssen von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn unverzüglich, sind Sie unmittelbar nach Ablauf der Zahlungsfrist mit der Zahlung in Verzug. Sollte die Zahlung nicht (rechtzeitig) stattfinden, behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag aufzulösen.

  4. Wir erheben jederzeit das Recht, aus welchem Rechtsgrund auch immer, entstandene Forderungen an Sie mit den von Ihnen aus welchem Rechtsgrund auch immer bezahlten Beträgen zu verrechnen.

§ 6 Ankunft und Abreise

  1. Sofern nicht anders vereinbart, kann das angemietete Mietobjekt an dem in der Reservierungsbestätigung genannten, vereinbarten Ankunftstag ab 15.00 Uhr bezogen werden. Am von der Reservierungsbestätigung genannten, vereinbarten Abreisetag muss die Unterkunft bis 11.00 Uhr geräumt sein, sofern im Vorfeld nicht anders vereinbart.

  2. Sollte vom Gast die Nutzung des Mietobjekts vor Ablauf des auf der Reservierungsbestätigung angegebenen, vereinbarten Datums beendet werden, hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises und/oder der Kosten. Kulanzerstattungen behalten wir uns vor.

§ 7 Hausordnung

  1. Das Mietobjekt darf maximal von fünf Personen bewohnt werden, sofern vor Mietbeginn nicht anders vereinbart.

  2. Der Mieter und die weiteren Nutzer haben das Mietobjekt sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Geräte, Kamin, Heizungen und Sanitäranlagen, zu beachten.

  3. Dem Mieter ist es untersagt, Gegenstände und Einrichtungen zu nicht dem Zweck entsprechenden Betätigungen zu nutzen.

  4. Eine Weitervermietung des Leihrades ist untersagt.

  5. Das Rauchen ist in allen geschlossen Räumen ausdrücklich und ohne Ausnahme verboten.

  6. Sollten wir die ernsthafte Vermutung hegen, dass der Mieter rechtswidrig handelt und/oder gegen die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstößt, sind wir bevollmächtigt, uns Zugang zu dem Mietobjekt zu verschaffen. Bei Unfällen hat der Mieter immer eine Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen, außerdem hat der Mieter uns unverzüglich den Unfall anzuzeigen und uns über alle Einzelheiten des Unfalls schriftlich zu informieren.

  7. Offene Flammen und Feuer sind nicht gestatten. Ausgenommen hiervon sind die ordentliche Nutzung des Kamins sowie Grillen auf der Rasenfläche.

§ 8 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter benutzt das Mietobjekt ausschließlich auf eigenes Risiko.

  2. Der Mieter haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen für Schäden am Mietobjekt während der Mietzeit.

  3. Der Mieter und/oder Nutzer und diejenigen, die den Mieter begleiten, ist/sind persönlich haftbar für die Einhaltung der Ordnung seinerseits und seiner Begleiter innerhalb und im Umfeld des Mietobjekts, für die Nutzung des Mietobjekts und des dazugehörigen Inventars.

  4. Zudem ist der Mieter stets persönlich haftbar für Schäden durch Bruch und/oder Verlust und/oder Beschädigung des Inventars und/oder Mietobjektes, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht ihm, anderen Nutzern oder Begleitern zuzuschreiben ist. Schäden, für welche der Mieter haftbar ist, müssen von diesem umgehend gemeldet und noch vor Ort ersetzt werden.

§ 9 Internetnutzung

  1. Der Mieter und dessen Begleiter haben sich bei der Nutzung des Internets so zu verhalten, wie es von einem verantwortlichen und gewissenhaften Internetnutzer erwartet werden darf; sie haben sich bei jeder Internetnutzung an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Der Mieter und dessen Begleiter haben es insbesondere zu unterlassen, Handlungen vorzunehmen, durch die Urheberrechte oder sonstige geschützte Rechte Dritter verletzt werden oder durch die gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Mieter wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Tauschbörsen zum illegalen Download von Musikstücken oder Filmwerken strafbar sein kann und Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers gegen den Mieter und dessen Begleiter auslösen kann. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nur ein Beispiel für einen möglichen Verletzungstatbestand ist und Rechtsverletzungen auch in anderer Weise erfolgen können.

  2. Bei Feststellung oder Verdacht eines Rechtsverstoßes oder eines sonstigen Missbrauchs des Internetzugangs durch den Mieter oder dessen Begleiter haben wir das Recht, den Zugang zum Internet ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu sperren.

  3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass er für alle Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, auch solche, die vom Mieter/Nutzer und dessen Begleiter vorgenommen werden, dem Verletzten gegenüber haftet. Sollten wir von dem Verletzten für Handlungen, die der Mieter oder seine Begleiter vorgenommen haben, in Anspruch genommen werden, hat der Mieter uns schadlos zu halten.

§ 10 Höhere Gewalt und Änderungen

  1. Sollten wir durch höhere Gewalt auf Dauer nicht in der Lage sein, den Vertrag komplett oder teilweise zu erfüllen, unterbreiten wir Ihnen unverzüglich nach Kenntnisnahme der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung ein Ersatzangebot (anderer Zeitraum).

  2. Höhere Gewalt liegt vor, wenn die komplette oder teilweise Vertragserfüllung für den vereinbarten Zeitraum unmöglich ist durch Umstände, die nicht in unserer Macht liegen und von uns nicht zu vertreten sind, einschließlich Krieg, Kriegsgefahr, Streiks, Blockaden, Brand, Überschwemmungen und/oder andere Störungen oder Ereignisse.

§ 11 Kündigung

Wir haben jederzeit das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls bei der Reservierung persönliche Daten von Ihnen und/oder anderen Nutzern unvollständig und/oder nicht korrekt angegeben werden und diese Daten trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden.

§ 12 Haftung

  1. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl (inklusive Diebstahl aus dem Ferienhaus), Verlust oder Schäden von oder an Gegenständen oder Personen jeglicher Art, die während oder infolge des Aufenthalts entstehen.

  2. Für alle außervertraglichen Schadensersatzansprüche wird die Haftung Landals grundsätzlich ausgeschlossen.

  3. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder von Kardinalspflichten, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Ferner gelten diese Haftungsbeschränkungen im Falle von sonstigen Schäden nicht für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Reklamationen

Trotz all unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass Sie eine gerechtfertigte Beschwerde in Bezug auf Ihren Aufenthalt haben. Diese Reklamation müssen Sie an erster Stelle direkt und vor Ort melden. Sollte Ihre Beschwerde nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie bis spätestens einen Monat nach Mietende die Möglichkeit, Ihre Beschwerde schriftlich einzureichen bei: franz-fahrrad@franz-fahrrad.de. Sollte dies auch nicht zu Ihrer Zufriedenheit abgehandelt werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde bei der Online Streitbeilegung der Europäischen Kommission einzureichen. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung deliktischer Ansprüche. Ihre Beschwerde wird mit größter Sorgfalt bearbeitet. Alle vertraglichen Ansprüche verjähren im Übrigen innerhalb von zwei Jahren.

 

 

Räbke, 02.02.2025

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